Umzugsgut

Wichtige Tipps für einen reibungslosen Umzug

Umzugsgut

So gelingt der sichere Transport Ihres Umzugsguts in die Schweiz

Was beim Übersiedeln wichtig ist

Das Umzugsgut umfasst alle persönlichen Gegenstände, die Sie bei Ihrem Wohnsitzwechsel in die Schweiz mitbringen – dazu zählen Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck, Fahrräder, Haustiere und auch Ihr Auto. Alles, was sich mindestens sechs Monate vor dem Umzug in Ihrem Besitz befand und weiterhin privat genutzt wird, kann zollfrei eingeführt werden.

Zollformular und Anmeldung

Für die Einreise ist das Zollformular 18.44 entscheidend. Es ist erforderlich, um Ihre Gegenstände offiziell als Umzugsgut zu deklarieren und von der Zollgebühr befreien zu lassen. Die Anmeldung muss während der Öffnungszeiten der Zollstelle erfolgen.

Damit alles reibungslos funktioniert, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld eine Inventarliste zu erstellen – von Kleidung über Küchengeräte bis hin zu Elektronik. Diese Liste dient dem Zoll als Nachweis und beschleunigt die Abwicklung an der Grenze.

Transport und Zollkontrolle

Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihre Sachen selbst transportieren oder eine Spedition beauftragen. Wichtig ist nur, dass Ihr Umzugsgut korrekt angemeldet ist. Bei der Zollkontrolle kann es vorkommen, dass die Beamten einzelne Gegenstände sehen möchten – halten Sie die Liste daher griffbereit.

Nachträgliche Einfuhr

Alle Gegenstände, die Sie nachträglich in die Schweiz bringen, müssen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Wohnsitzwechsel eingeführt werden, um weiterhin zollfrei zu bleiben. Auch dann gilt: Diese Gegenstände müssen sich bereits mindestens sechs Monate in Ihrem Besitz befunden haben.

Haustiere beim Umzug

Wenn Sie Haustiere mitnehmen, müssen diese auf Ihrer Inventarliste vermerkt werden. Für Hunde und Katzen gelten klare Einfuhrbestimmungen: Sie müssen geimpft sein und einen Mikrochip besitzen. So verläuft der Grenzübertritt problemlos.

Was soll wirklich mitkommen?

Vor dem Umzug ist es sinnvoll, zu prüfen, was tatsächlich mitgenommen werden soll. Sperrige oder alte Möbel erhöhen die Transportkosten und machen den Umzug komplizierter. Oft lohnt es sich, grössere Stücke zu verkaufen oder zu verschenken und sich in der Schweiz neu einzurichten.

Achten Sie bei Elektrogeräten auf die unterschiedlichen Steckertypen und Spannungen – ein Adapter ist daher fast immer erforderlich.

Auto als Umzugsgut

Wenn Sie Ihr Auto in die Schweiz mitbringen, gilt es ebenfalls als Umzugsgut. Besitzen Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate vor Ihrem Umzug, können Sie es steuerfrei einführen, sofern es privat genutzt wird.

Am Tag der Einreise müssen Sie das Fahrzeug mit dem Zollformular 18.44 deklarieren.

Fahrzeugzulassung in der Schweiz

Nach der Einfuhr haben Sie ein Jahr Zeit, Ihr Fahrzeug offiziell in der Schweiz anzumelden. Die Zulassung erfolgt beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Vorher steht die technische Prüfung an – die Motorfahrzeugkontrolle (MFK). Planen Sie dafür genügend Zeit ein, da die Wartezeiten in manchen Kantonen mehrere Wochen betragen können.

Während der Übergangszeit dürfen Sie mit ausländischen Kennzeichen fahren, solange Ihre Versicherung gültig ist.

Benötigte Unterlagen für die Fahrzeugzulassung

  • Zollbestätigung mit Stammnummer

  • Versicherungsnachweis

  • Ausländerausweis

  • Fahrzeugbrief

  • EG-Übereinstimmungserklärung

  • gültige Autobahnvignette

Die Autobahnvignette kostet 40 Franken und ist Pflicht für alle Fahrzeuge. Seit 2024 gibt es zusätzlich die digitale E-Vignette.

Versicherung und Haftung

Eine Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen oder Fahrzeugen zufügen. Optional können Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschliessen.

Achten Sie beim Vergleich der Angebote nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang. Günstige Policen bieten oft eine eingeschränkte Deckung oder hohe Selbstbehalte.

Führerschein und Mobilität

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie bis zu einem Jahr in der Schweiz fahren. Danach muss dieser beim Strassenverkehrsamt umgeschrieben werden.

Für die Umschreibung benötigen Sie:

  • ein Antragsformular

  • den Originalführerschein

  • Ihren Ausländerausweis

  • ein Passfoto

  • einen aktuellen Sehtest

Öffentlicher Verkehr in der Schweiz

Das öffentliche Verkehrsnetz in der Schweiz gilt als eines der besten weltweit – pünktlich, sauber und zuverlässig. Bus, Bahn und Tram bringen Sie fast überall hin.